Antrag auf Jugendsportförderung

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Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe vom 28.06.2012 wird für jedes jugendliche Vereinsmitglied, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr, jährlich ein Zuschuss von € 22,- gezahlt.

 

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

  • Der Sportverein muss seinen Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben.
  • Die Gemeinnützigkeit** muss anerkannt sein.
  • Der Verein muss dem Landessportbund Hessen, bzw. einem seiner Fachverbände oder einer Anschlussorganisation angehören.
  • Vorlage der Bestandserhebung des Landessportbundes, aus der die Anzahl und das Alter der Jugendlichen zum Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres hervorgeht.


Der Verein muss alle 2 Jahre seine Gemeinnützigkeit nachweisen.

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