Abtöten/Umsiedeln von gefährdeten Insektenarten

Hinweise
Antragstellende Person
Tierart und Standort
Ausführende Person + Anlagen

Über diesen Online-Service können Sie die Genehmigung zur Beseitigung oder Umsiedlung eines Nestes einer geschützen Insektenart beantragen. 

 

Dies betrifft Nester von Wildbienen, Hummeln und europäischen Hornissen. 

 

Alle wildlebenden Tiere unterliegen dem allgemeinen Artenschutz. Danach dürfen wildlebende Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 

 

Eine Vielzahl von Arten ist darüber hinaus besonders geschützt. Man findet sie u.A. in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung. Hummeln und alle anderen Wildbienen sowie europäische Hornissen unterliegen diesem besonderen Schutz. Die Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG). 

 

Wespen hingegen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz und dürfen nur dann bekämpft werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt. Da es verschiedene Wespenarten gibt, muss geprüft werden, um welche Art es sich hier handelt. 

Die Arten, die freihängende Nester bauen, sind weder aggressiv noch naschhaft und suchen in der Regel nicht den Kontakt zum Menschen. Für die Beseitigung ihrer Nester liegt im Regelfall kein vernünftiger Grund vor. Nur zwei Wespenarten (Deutsche Wespe Vespula germanica und Gemeine Wespe Vespula vulgaris) legen ihre Nester dagegen in Erdbauten, in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder in dunklen Hohlräumen von Gebäuden (auch in Nist- oder Rollladenkästen) an und interessieren sich für süße Getränke und Speisen. Die Umsiedlung, Zerstörung oder Beseitigung von Insektennestern kann deshalb im Einzelfall einer Genehmigung bedürfen. Die meisten Insektenarten sind harmlos und eine Umsiedlung nicht erforderlich. Kritisch können Wespen- oder Hornissennester unnmittelbar am oder im Haus (z.B. im Rollladenkasten) sein, besonders wenn Allergiker betroffen sind. 

(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) 

 

 

 

Für den Online-Service werden folgende Angaben benötigt: 

 

- Anzahl der Nester

- Standort der Nester (Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück bzw. an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze))

- Möglichkeit einer Umsiedlung

- Begründung für die Umsiedlung oder Beseitigung

- Angaben zur ausführenden Person/Firma

- Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung

 

 

Folgende Anlagen werden benötigt: 

 

- ggf. Bild des Nestes bzw. der Tiere 

- ggf. Angaben zu bestehenden Allergien gegen Insektenstiche

- ggf. Angaben zum Ort an den das Nest umgesiedelt werden wird

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter: 

Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten - Verwaltungsportal Hessen

BNatSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

 

 

Hinweis: Sonderfall Wespenplage im Spätsommer

In jedem Jahr schwärmen im August/September 2 Wespenarten. Belästigungen können meist ohne Umsiedlung vermieden werden, wenn Nahrungsmittel, Nahrungsreste, Abfallbehälter und Süßgetränke verschlossen gehalten werden. Tipps enthalten die aktuelle Presse oder das Internet (Stichwort "Wespenplage").

 

Dieser Online-Service stellt eine Verwaltungsleistung dar. Hierfür fallen Ihnen keine Verwaltungsgebühren an. 

 

Daten der antragstellenden Person
Antragstellende Person
Antragsteller/in
Angaben zur Tierart

Bitte geben Sie hier an, um wieviele Nester der selben Art es sich handelt. 

Angaben zur Tierart

Bitte geben Sie hier an, um wieviele Nester der selben Art es sich handelt. 

Nesterstandort
Wo befindet sich der Neststandort?
Umsiedlung
Begründung der Beseitigung
Datum der Ausführung
Ausführende Person oder Firma
Ausführende Person
Ausführende Organisation
Anlagen (freiwillig)
Optionale Mitteilung
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