Leseausweis Stadtbibliothek

Antragstellende Person
Daten Person / Institution
Regelungen
Wer beantragt den Bibliotheksausweis?
Daten Person
Daten erziehungsberechtigte Person
Daten Institution
Personen, die im Namen der Institution Medien ausleihen dürfen
Online-Dienste

Die Online Dienste umfassen neben der Online-Anmeldung v.a. die Verwaltung des Bibliothekskontos, die Leihfrist-Verlängerung und Vorbestellung von Medien, den Download von eMedien sowie die Nutzung des Internets in unseren Bibliotheken. Die Nutzung ist mit der Nummer des Bibliotheksausweises und einem persönlichen Passwort möglich, das Sie in diesem Schritt festlegen.

Informationen und Regelungen

Ich verpflichte mich bei der Ausstellung eines Leseausweises der StadtBibliothek Bad Homburg v. d. Höhe zur Einhaltung folgender Regeln:

  • Ich erkenne die Benutzungsordnung, die mir ausgehändigt wurde, der StadtBibliothek Bad Homburg v. d. Höhe in ihrer aktuellen Fassung an und hafte gemäß dieser für verlorene, beschädigte oder unvollständige Rückgaben. Die Benutzungsordnung ist auch in den Räumen der Bibliothek und online erhältlich.
  • Die entliehenen Medien werden von mir privat genutzt, d.h. keine Weitergabe an andere Personen, keine vollständigen Kopien von Printmedien oder Spielen, sowie keine Überspielung oder öffentliche Vorführung von CDs oder DVDs. Nichtbeachten dieser Regelung ist ein von mir rechtlich zu verantwortender Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.
  • Der Leseausweis ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
  • Die angegebenen Daten sind korrekt und Änderungen dieser sind der StadtBibliothek Bad Homburg v .d. Höhe unverzüglich mitzuteilen. Ohne korrekte Pflichtangaben kann kein Leseausweis ausgestellt werden.
Informationen und Regelungen (Institutionen)

Ich verpflichte mich bei der Ausstellung eines Leseausweises der StadtBibliothek Bad Homburg v. d. Höhe zur Einhaltung folgender Regeln:

  • Ich erkenne die Benutzungsordnung, die mir ausgehändigt wurde, der StadtBibliothek Bad Homburg v. d. Höhe in ihrer aktuellen Fassung an und hafte gemäß dieser für verlorene, beschädigte oder unvollständige Rückgaben. Die Benutzungsordnung ist auch in den Räumen der Bibliothek und online erhältlich.
  • Die entliehenen Medien werden von mir privat genutzt, d.h. keine Weitergabe an andere Personen, keine vollständigen Kopien von Printmedien oder Spielen, sowie keine Überspielung oder öffentliche Vorführung von CDs oder DVDs. Nichtbeachten dieser Regelung ist ein von mir rechtlich zu verantwortender Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.
  • Der Leseausweis ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
  • Die angegebenen Daten sind korrekt und Änderungen dieser sind der StadtBibliothek Bad Homburg v .d. Höhe unverzüglich mitzuteilen. Ohne korrekte Pflichtangaben kann kein Leseausweis ausgestellt werden.
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