Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Anliegen
Betroffene Institution
Weitere Angaben

Antragstellende Person


Der Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit ist weit zu verstehen. Umfasst sind neben
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten beispielweise auch Praktikantinnen und Praktikanten, Selbständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten und Organmitglieder von Gesellschaften. Der Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes erstreckt sich ebenfalls auf Personen, die sich in einem Bewerbungsverfahren befinden und auch auf Beschäftigungsverhältnisse, die zwischenzeitlich beendet wurden.


Hinweis:

Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Es muss sich um einen Vorfall bei einer der genannten Institutionen handeln, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen. Bitte brechen Sie die Meldung hier ab.


Beteiligte Person

Beteiligte Person
Details zum Vorfall

Bitte beschreiben Sie hier den Vorfall so konkret wie möglich. Bitte geben Sie dabei möglichst den betroffenen Bereich (Behörde, Abteilung usw.) der oben angegebenen Institution sowie Zeit und Ort des Geschehens an. Wenn Ihnen diese Einschätzung möglich ist, geben Sie bitte auch die gesetzliche Bestimmung an, gegen die Ihrer Meinung nach verstoßen wurde. Falls Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine Daten zu Ihrer Person an. Geben Sie in diesem Fall auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.


Maximale Größe 25 MB


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