A-Z "das Kleingedruckte" zu Ablauf, Vertrag, Infos und rechtliche Hinweise
BOOM! DESIGN FESTIVAL
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AVB)
Veranstalter:
Kur- und Kongreß GmbH Bad Homburg v. d. Höhe
Kaiser-Wilhelms-Bad
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
in Zusammenarbeit mit dem
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Stadtmarketing
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Eine Veranstaltung von in Kooperation mit der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026.
Unterstützt durch AnneSvea.de (Anne Heisig) und das Einkaufszentrum Louisen Arkaden.
Kontakt & Fragen rund um die Veranstaltung und Anmeldung:
Marktkuratorin & Ausstellerakquise: Anne Heisig | T. 0177- 24 30 114 | boom@email.de
Veranstaltungsleitung: Nina Gerlach | Stadt Bad Homburg | T. 06172 100 1350 | nina.gerlach@bad-homburg.de
Veranstaltungszeitraum - Boom! Design Festival 2026:
Aufbau: Sa 25. & So 26. April: 7 Uhr bis 10:30 Uh
Marktzeit: Sa 25. April, 11 bis 18 Uhr & So 26. April, 11 bis 18 Uhr
Abbau: So. 26. April: 18 Uhr bis 21:30 Uhr
Boom! Design Festival - Veranstaltungsbeschreibung:
Das Boom! Design Festival findet am 25. und 26. April 2026 jeweils zwischen 11 und 18 Uhr statt. Der Veranstaltungsort ist das Kurhaus Bad Homburg, der Kurhausplatz, die Louisen Arkaden Bad Homburg, der Louisen Arkaden Platz und die dazwischen gelegene Fußgängerzone Louisenstraße.
Das Boom Design Festival ist ein Spezialmarkt mit Kunsthandwerk, Design-Artikeln, Textilien, Waren aus eigener Herstellung oder von Jungunternehmern. An verschiedenen Ständen werden gastronomische Angebote gemacht und Essen und Getränke zum Direktverzehr angeboten.
Die Veranstaltung wird ergänzt durch Kinderprogramm, Workshops und mobile Straßenkunstangebote. Straßenmusiker spielen an verschiedenen Orten. Es findet keine Beschallung über eine Anlage statt. Einzelne Musiker spielen ggf. mit Verstärker. Die Lärmschutzgrenzen werden beachtet und eingehalten.
Veranstaltungsregeln A-Z
Areale - Boom! Design Festival – Veranstaltungsgelände
Das Boom! Design Festival findet im Kurhaus Bad Homburg (A), auf dem Kurhausvorplatz (C), in den Louisen Arkaden (nur stationäre Händler), auf dem Louisen Arkaden Platz (B) - Themen-Insel "Boom!ART " und in der Fußgängerzone Louisenstraße (D) (die alle Areale verbindet) statt.
Auf dem Festgelände werden folgende Standflächen zu folgenden Preisen angeboten.
Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. und gelten als Endpreis für beide Markttage (inkl. Haushaltsstrom-Anschluss und Verbrauch).
Grundausstattung der Standflächen:
ALLE Stände verfügen über einen STANDARD-Stromanschluß (z.B. für eure eigenen Lampen und EC-Zahlungs-Geräte, Leistungsaufnahme bis max. W1000).

PREISLISTE AREALE BOOM! DESIGN FESTIVAL 2026
nach den Basiskategorien
1. DESIGN und FOOD ohne Direktverzehr und
2. FOOD / FOODTRUCK mit Direktverzehr
Areal A Kurhaus (Indoor)
A1a - Kurhaus / Design Saal / Foyer 3x2m € 360,00
A1b - Kurhaus / Design Saal / Foyer 2x2m € 249,00
A1c - Kurhaus / Design Saal / Foyer 5x2m € 600,00
A2 - Food Café Lenné, innen € 350,00
A3 - Kurhaus / Design / Ladengalerie oben E2 3x2m € 290,00
Areal B Louisen Arkaden Platz (Outdoor) -THEMA „BOOM!ART“
Wir widmen das Areal dem Thema „BOOM!ART“ –Illustratoren, Designer, Künstler zeigen ihre Produkte und geben Workshops. Der Platz verfügt über eine eigene Musikbühne.
B 1a - Louisen Arkaden Platz / Outdoor / Design, Stand 3 x 2m
in vom Veranstalter gestellten stabilen, weißen Zelten € 240,00
B 1b - Louisen Arkaden Platz / Outdoor / Foodtruck € 295,00
B 2 - Einkaufszentrum Louisen Arkaden (LA) / eigenes Ladengeschäft
KOSTENFREI - NUR FÜR GESCHÄFTE DER LOUISEN ARKADEN
Areal C Kurhausvorplatz (Outdoor)
C1a - Kurhausvorplatz eigener Pavillon 3 x 3m € 285,00
C1b - Kurhausvorplatz / Foodtruck klein (Piaggio, Fahrrad) € 398,00
C1c - Kurhausvorplatz / Foodtruck groß ab 4,2 m Länge € 550,00
C1d - Kurhausvorplatz / Fashiontruck groß € 520,00
Areal D Louisenstraße (Outdoor)
D1a - Louisenstraße eigener Pavillon 3 x 3m € 265,00
D1b - Louisenstraße / Foodtruck klein (Piaggio, Fahrrad) € 350,00
D1c - Louisenstraße / Foodtruck groß ab 4,2 m Länge € 505,00
D1d - Louisenstraße / Fashiontruck groß € 455,00
zzgl. Sonderleistungen nach Bedarf:
Starkstrom CEE32A: € 100
Starkstrom CEE16A: € 80
Wasser: € 80
Kühlanhänger: € 155
Feuerlöscher (kann nach Auslieferung behalten werden) € 50
Ablauf der Anmeldung
Zur Ausgestaltung eines attraktiven Boom! Design Festivals werden die zur Verfügung stehenden Plätze / Stände nach konzeptionellen Kriterien, insbesondere der Sortiments- / Angebotsstreuung (Vielseitigkeit) und der Attraktivität und Qualität der Gesamt-Veranstaltung jedes Jahr als Einzelfallentscheidung neu vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits in den Vorjahren zugelassen waren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder einen bestimmten Standplatz. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits in den Vorjahren zugelassen waren..
Die Zusage zum Boom! Design Festival 2026 erfolgt schriftlich und enthält eine Rechnung der Kur- und Kongress- GmbH Bad Homburg sowie weitere Informationen insbesondere zu Werbetexten und Bildern. Diese Rechnung ist sofort nach Zustellung fällig.
Auf- und Abbau (siehe auch "Parken"):
Aufbau: 25. & 26. April 2026: 7 Uhr bis 10:30 Uhr.
Der Abbau kann am 26. April 2026 ab 18:00 Uhr erfolgen und muss bis 20:30 Uhr abgeschlossen sein. Wir empfehlen für alle Areale Wagen, „Hunde“ und Rollboards mitzubringen.
Areal A / Kurhaus: Die Aussteller des Areals A können aus dem Parkhaus des Kurhauses Waren und Tische mit Aufzügen in den Saal und in das Foyer bringen.
Areal B / Louisen Arkaden Platz: Die Aussteller können auf nahegelegenen, eigens für den Aufbau abgesperrten Parkplätzen des Parkhauses Louisen Arkaden abladen. Im Anschluss müssen diese Plätze für nachfolgende Aussteller freigemacht werden.
Areal C Kurhausplatz / Areal D Louisenstraße: Aussteller auf dem Kurhausplatz und in der Louisenstraße können während der Auf- und Abbauzeiten zum Be- und Entladen zu Ihrem Stand fahren. Die Ladezeit ist aufgrund des begrenzten Platzes so kurz wie möglich zu halten. Das Fahrzeug ist außerhalb der Feuerwehrzufahrt abzustellen. Danach sind alle Fahrzeuge (außer Foodtrucks) ordnungsgemäß zu parken.
Aufsichtspersonal - Veranstaltungsaufsicht
Jedes Veranstaltungsareal wird durch mind. eine Aufsichtsperson der Veranstalter betreut. Das Aufsichtspersonal ist durch Warnwesten bzw. gekennzeichnete Kleidung erkennbar und während der Veranstaltung- und Auf- und Abbauzeiten zu allen Belangen der Veranstaltung ansprechbar. Das Aufsichtspersonal ist mit Sicherheitskarten ausgestattet und hält Kontakt zur Veranstaltungsleitung.
Brandschutz
Aufgrund von Sicherheitsauflagen muss JEDER Stand mit einem für die ausgelegte Ware geeigneten Feuerlöscher ausgestattet sein. Ein Feuerlöscher kann gegen Gebühr über das Anmeldeformular bei uns bestellt werden.
Bild- und Textrechte
Wir benötigen gute Bilder und Texte von Euch, damit wir gute Werbung machen können.
Mit Eurer Übersendung von Bildern und Texten gebt Ihr uns die Erlaubnis, damit und mit den angegebenen Kontaktdaten in allen uns zur Verfügung stehenden Medien zeitlich unbegrenzt Werbung für Euren Stand auf dem Boom! Design Festival 2026 und für die Gesamtveranstaltung zu machen. Bitte achtet darauf, dass Ihr die Rechte an euren Bildern besitzt bzw. diese uneingeschränkt nutzen könnt. Gegebenenfalls stellt Ihr den Veranstalter oder seinen Beauftragten frei von Forderungen Dritter.
Datenverarbeitung (DSGVO)
Die in der Bewerbung enthaltenen Angaben werden unter Berücksichtigung der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) bei der Kur- und Kongreß-GmbH Bad Homburg v. d. Höhe und der Stadt Bad Homburg gespeichert. Hier geht es zur DSGVO www.bad-homburg.de/datenschutz
Feuer-Vermeidung
Auf dem gesamten Gelände dürfen keine brennbaren Gegenstände entzündet werden. Im Kurhaus ist Rauchen und offenes Feuer aller Art untersagt, an allen anderen Locations ist offenes Feuer untersagt.
Fluchtwege
Die Laufflächen, Fluchtwege und Fahrflächen für Rettungsfahrzeuge müssen zu allen Zeiten vollständig frei bleiben. Den Anweisungen des Sicherheits- und Aufsichtspersonals während der Veranstaltung ist Folge zu leisten. Der Aussteller haftet für sich und seine Beauftragten für Schäden, die aus der Nichtbeachtung resultieren.
Geschirr - Plastikverbot für Standbetreiber/Foodstände/Foodtrucks
Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Geschirr und Besteck aus plastikfreien Einwegmaterialien oder Mehrwegsysteme erlaubt.
Haftung
Die Veranstalterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für sich und Ihre Beauftragten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für eingebrachte Waren und Güter erfolgt nicht. Ggf. schließt bitte selber eine Geschäftsversicherung / Ausstellungsversicherung über die eigene Ware ab. Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller verursacht, haftet dieser in vollem Umfang.
Höhere Gewalt
Muss die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe oder ähnliches) oder auf behördliche Anordnung abgesagt, verschoben, verkürzt oder geschlossen werden, ist die Haftung der Veranstalter für etwaige Schäden der Aussteller auf die Höhe der (anteiligen) Mietzahlung begrenzt.
Hygienebestimmungen
Alle Aussteller verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und Einhaltung der Verpflichtungen im Umgang, der Verarbeitung und im Verkauf von Lebensmitteln, die durch das Veterinäramt auferlegt werden. www.hochtaunuskreis.de -> Infoblatt: „Anforderungen an eine bewegliche Verkaufseinrichtung (Imbisswagen)“
Lebensmittel, die unverpackt zum Verkauf angeboten werden oder direkt vor dem Kunden zubereitet werden, sind durch entsprechende bauliche Vorrichtung (z.B. Spuckschutz) vom direkten Zugriff zu schützen.
Ladenöffnung – Louisen Arkaden:
Das Einkaufszentrum Louisen Arkaden ist mit seinem Areal Teil des Boom! Design Festivals. Standbetreiber des Einkaufszentrums Louisen Arkaden dürfen nur nach Anmeldung gemäß der Marktfestsetzung einen Stand in der Ladenpassage betreiben. Das Sortiment des Standes muss den Bedürfnisse und Anforderungen des angemeldeten Spezialmarktes entsprechen. Am Sonntag darf lediglich der Stand betrieben werden. Das Ladengeschäft ist am Sonntag geschlossen zu halten. Ein Verkauf aus dem Laden heraus oder die Anmutung einer Öffnung des Ladens (offene Ladentür) ist am Verstaltungssonntag strikt untersagt. Die Marktfestsetzung des Boom! Design Festivals beinhaltet KEINE allgemeine Verkaufsöffnung am Sonntag. Ein Zuwiderhandeln gefährdet die Gesamtveranstaltung und wird geahndet und jeweils mit Vertragsstrafe belegt.
Müllvermeidung / Abfall
Jeder Standbetreiber hat einen oder mehrere Müllgefäße für den am Stand anfallenden Abfall durch Kunden bereit zu stellen. Anfallender Abfall muss vom Aussteller ordnungsgemäß in den bereitgestellten Containern entsorgt oder mitgenommen werden. Im Areal A (Kurhaus), im Areal B (Louisen Arkaden Platz) und C (Kurhausvorplatz) werden ausreichend Abfallentsorgungsmöglichkeiten zugewiesen. Sind diese Container bereits voll, muss der Müll mitgenommen werden. Müll darf nicht neben den Containern entsorgt werden. Gewerblicher Müll, Kanister, Flaschen, Verpackungen, etc. sind sämtlich vom Standbetreiber mitzunehmen.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von mind. €90,00 geahndet. Hinzukommen die tatsächlich Entsorgungskosten sowie ggf. Nebenkosten durch die Adressermittlung o.ä.
Musik & Programm
Die Veranstalter bieten während des Veranstaltungszeitraums ein Programm aus Musik und Unterhaltung für Kinder und Erwachsene. Die Programmzeiten und Künstler werden rechtzeitig auf der Website www.boom-designmarkt.com bekannt gegeben.
Nachhaltigkeit ...Wir sind auf dem Weg.
- Wir verzichten auf Einwegplastik – Alle Foodanbieter müssen plastikfreie Einweg- oder Mehrwegalternativen nutzen.
- Wir handeln lokal und regional. – Wir arbeiten mit einem engen Netzwerk an lokalen und regionalen Partnern aus der Veranstaltungsbranche und dem Handel zusammen um Lieferwege kurz zu halten und die lokale Wirtschaft zu unterstützen.
- Fairer Umgang mit Künstlern – Alle Straßenkünstler und Musiker erhalten von uns faire, reguläre Verträge und Honorare für Ihre Arbeit.
- Sicherbarkeit - Sichtbarmachung von veganen, veggie oder fairetrade Angeboten
- Print & Werbung - Wir setzen soviel wie möglich auf digitale Werbung. Alle Printmaterialien, die wir verteilen sind nachhaltig gedruckt.
Parken während der Veranstaltung:
Für alle Aussteller stehen ausreichend Parkplätze im Bereich A (Kurhaus) im Parkhaus Kurhaus oder C + D (Kurhausvorplatz / Louisenstraße) im KARSTADT-Parkhaus zur Verfügung.
Ein kostengünstiges Ticket für die Veranstaltungstage, für die Kurhausgarage und das KARSTADT-Parkhaus ist an beiden Markttagen bei der TOURIST INFO IM KURHAUS erhältlich. Damit sind multiple Ein- und Ausfahrten aus der Garage von Samstagmorgen bis Sonntag Betriebsschluss möglich. Es erfolgt keine Platzreservieren. Bei Ein- und Ausfahrt während der Veranstaltung kann es zu Auslastung der Parkflächen kommen. Der Preis für die 2-Tagestickets, das für beide Parkhäuser gültig ist, wird noch bekannt gegeben.
Für Aussteller im Bereich B (Louisen Arkaden Platz) wird ein nahegelegener, kostenfreier Parkplatz zugewiesen. Dieser Parkplatz ist jederzeit zugänglich; alternativ kann von den Regelungen im Bereich A, C + D Gebrauch gemacht werden.
Rechtliches
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Jeder Aussteller muss einen Gewerbeschein besitzen oder im steuerlichen Sinne Künstler sein.
Vor Beendigung der Veranstaltung (26.04.26 - 18:00h) darf kein Stand abgebaut werden. Verstöße werden mit einem Zuschlag zur Standmiete von 100% geahndet. Die Weiterbelastung darüberhinausgehender Schäden an den Verursacher ist damit unbenommen.
Rücksichtnahme auf dem Marktgelände
Das Boom! Design Festival ist eine Marktveranstaltung, die gegenseitige Rücksichtnahme der Teilnehmer benötigt.
- Aufzüge und Ladezonen sind zügig frei zu räumen
- Verunreinigungen sind zu vermeiden und gegenseitige Hilfe herzlich Willkommen.
- Musik am Stand ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind mit dem Veranstalter zuvor abzustimmen.
Rücktritt
Solltest Du es Dir nach Erhalt einer Zusage anders überlegen und von der Veranstaltung zurücktreten, ist die volle Marktgebühr zu entrichten. Im Krankheitsfall ist ebenfalls die volle Marktgebühr zu entrichten. Bei Nichterscheinen behalten wir uns die Weiterbelastung daraus entstehender Kosten vor.
Sicherheitsdienst und Bewachung
Das Veranstaltungsgelände wird durch einen Sicherheitsdienst vom 25.4.2026 18:00 Uhr bis zum 26.4.2026, 7 Uhr morgens bestreift. Wertsachen und wertvolle Waren sind aus den Ständen über Nacht zu entfernen. Die Veranstalter haften nicht für Wertgegenstände, Diebstahl oder Verlust.
Standfläche und Zuteilung
Die Zuteilung der Standflächen erfolgt durch die Organisatoren auf der Basis der angegebenen Wünsche und unter Berücksichtigung einer abwechslungsreichen / unterhaltsamen Veranstaltung. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche in einem bestimmten Bereich innerhalb Deines gebuchten Areals.
Die Ausstellungsflächen und Stände müssen ansprechend gestaltet werden. Die Standflächen werden von uns markiert und beschriftet. Es ist nicht erlaubt Aufbauten und Dekorationen aus der gebuchten Fläche herausragen zu lassen. Befinden sich auf der angemieteten Fläche Installationsanschlüsse oder Verteilerkästen berechtigt dies nicht zu einer Minderung des Teilnahmebetrages oder zum Rücktritt.
Standteilung mit einem anderen Label
Du möchtest Dir einen Stand mit Deiner Freundin / Deinem Freund teilen? Das ist möglich! Jeder Stand kann mit maximal einem weiteren Aussteller geteilt werden. Es müssen sich BEIDE Standmieter einzeln anmelden. Vermerkt bitte unten im Extrafeld mit wem Ihr den Stand teilen möchtet. (Bürgerlicher Name und Firmenname eintragen) Danke!
Bitte beachten: Wir stellen aus Organisations-Gründen nur EINE Rechnung je gemieteter Standfläche aus. Ihr könnt dann natürlich untereinander eine Abrechnung für die Teilung schreiben.
Übernachtung
Für das Veranstaltungswochenende werden Hotelkontingente zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt. Die Angebote werden zeitnah über die Website, Facebook und den Newsletter-Verteiler bekannt gegeben.
Vertragsstrafe
Halten sich Bewerber nicht an die Veranstaltungsregeln oder verstoßen gegen die Auflagen des Aufsichtspersonals hat der Veranstalter das Recht eine Vertragsstrafe zu verhängen. Die Höhe der Strafe bemisst sich an dem tatsächlich durch den Verstoß ausgelösten Schaden, beträgt in jedem Einzelfall mind. € 90,00. Der Nachweis eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unbenommen.
Weitervermietung/ Untervermietung
Eine auch teilweise Weiter- oder Untervermietung ist nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen können Rechte aus diesem Vertrag an Dritte übertragen werden, dies bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Veranstalter.
Werbung
Die Veranstalter verpflichten sich im angemessenen Umfang und frühzeitig die Veranstaltung zu bewerben und über das Programm zu informieren. Darüber hinaus werden die Aussteller auf der Website www.boom-designmarkt.com mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben und Bildern veröffentlicht.
Schlussbestimmung
Mit dem Absenden der Bewerbungsunterlagen auf der Webseite werden die Teilnahmebedingungen als verbindlich anerkannt.
Sollten Bestimmungen lückenhaft oder unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich in diesem Fall die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sämtliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen (AVB) zum Durchlesen und Runterladen.
Bild-Upload können zusätzlich per Email an boom@email.de | Hochladen von Bildern bitte an diese Adresse mit dem Betreff: Name, Labelname; alle Bilder müssen benannt sein und keine Brandings oder Logoeinbindungen tragen, damit sie von uns verwendet werden können.