Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

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Bitte haben Sie Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Auskünfte über den Verlauf der von Ihnen angezeigten Verfahren erteilt werden können. Entsprechende Anfragen bleiben daher unbeantwortet.
 
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt nach dem Opportunitätsprinzip. Dies bedeutet, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde liegt, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt und ein Verfahren eingeleitet wird.

Anzeigende Person

Wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wird Ihr Name als Zeuge aufgeführt.

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Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden können!

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