Anzeige zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers (Martinsfeuer / Osterfeuer / Sonnenwendfeuer / Lagerfeuer)
Bitte beachten Sie, dass ein Brauchtumsfeuer fünf Tage (Mo-Fr) vor der Veranstaltung angezeigt werden muss.
Die verantwortliche Person muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Hier bitte nur eine Handynummer eingeben, kein Festnetz!
Verantwortliche Person / Aufsichtsperson (mindestens 21 Jahre alt)
Bitte beachten Sie, dass der Veranstaltungstag mindestens fünf Werktage vom Antragsdatum an in der Zukunft liegen muss.
Voraussichtliche Größe des Brauchtumsfeuers
Die Höhe und der Durchmesser von Brauchtumsfeuern ist jeweils auf 2 Meter und bei Martinsfeuer / Lagerfeuer auf die Größe der Feuerschale / Feuerkorb / feste Feuerstelle maximal 1 Meter beschränkt.
Hinweis: Zulässig ist grundsätzlich die Verbrennung von unbehandelten, trockenem Brennholz, Baumstämmen und Strauchschnitt. Beschichtete und behandelte Hölzer sowie sonstige Abfälle oder die Verbrennung von Mineralölprodukten sind verboten.