Bestellung von Reproduktionen aus Beständen
des Stadtarchivs Bad Homburg v. d. Höhe
Sie nutzen unser Bildmaterial gemäß unserer Satzung.
Das Fotografieren des Archivguts ist nach vorheriger Genehmigung möglich (s. gesondertes Formular, bitte bei der Lesesaalaufsicht nachfragen).
In dem Reprodukionsauftrag ist die Genehmigung für eine Veröffentlichung nicht enthalten. Wenn Sie die reproduzierte Archivalie veröffentlichen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung.
Satzung des Stadtarchivs Bad Homburg v. d. Höhe