Anregung der Verleihung der Pflegemedaille des Landes Hessen
Die Pflegemedaille des Landes Hessen ist eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht wird. Sie wurde 2004 im Rahmen eines Festakts im Schloss Biebrich in Wiesbaden erstmals verliehen.
Das Land Hessen will damit Dank und Anerkennung für solch herausragendes Wirken ausdrücken und diese Art des Engagements stärken.
Wer kann gewürdigt werden? Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder der Erhalt eines geringfügigen Entgelts stehen der Ehrung nicht im Weg.
Alle weitern Infos finden Sie ebenfalls hier:
Infos Pflegemedaille
Um eine Anregung zur Verleihung der Pflegemedaille des Landes Hessens zu stellen, muss der ständige Wohnsitz in Hessen sein.
Um eine Anregung zur Verleihung der Pflegemedaille des Landes Hessens zu stellen, muss die Pflege unentgeltlich im häuslichen Bereich ausgeübt werden.
Um eine Anregung zur Verleihung der Pflegemedaille des Landes Hessens zu stellen, darf die Pflege maximal ein Jahr zurückliegen.
(sämtliche Vornamen müssen angegeben werden)
bei Angaben bitte Umfang und Versorgung der Pflegetätigkeiten in der Vorschlagsbegründung beschreiben, um die Verdienste fassbarer zu machen
Hinweis: Vorschläge können von Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerblichen Verbänden der Alten- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenvertretung Hessen, der Landesbeauftragten für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, Gemeinden und Kreisen sowie Privatpersonen eingereicht werden