Anzeige zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Hier bitte nur eine Handynummer eingeben, kein Festnetz!
Verantwortliche Person / Aufsichtsperson (mindestens 21 Jahre alt)
Hinweis: Mir ist bekannt, dass das Verbrennen nur unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter innerhalb folgender Zeiten durchgeführt werden darf:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Samstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Voraussichtliche Größe des Verbrennungsfeuers
Die Höhe und der Durchmesser von Verbrennungsfeuern ist auf jeweils 2 Meter beschränkt.
Hinweis: Zulässig ist grundsätzlich die Verbrennung von unbehandelten, trockenem Brennholz, Baumstämmen und Strauchschnitt. Beschichtete und behandelte Hölzer sowie sonstige Abfälle oder die Verbrennung von Mineralölprodukten sind verboten.