Anzeige zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Antragstellende Person
Grundstück
Hinweise
Antragstellende Person

Hier bitte nur eine Handynummer eingeben, kein Festnetz!

Verantwortliche Person

Verantwortliche Person / Aufsichtsperson (mindestens 21 Jahre alt)

Hier bitte nur eine Handynummer eingeben, kein Festnetz!


Hinweis:
Mir ist bekannt, dass das Verbrennen nur unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter innerhalb folgender Zeiten durchgeführt werden darf:


Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Samstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Grundstück, auf dem die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden
Veranstaltungstag und -zeit

Voraussichtliche Größe des Verbrennungsfeuers

Die Höhe und der Durchmesser von Verbrennungsfeuern ist auf jeweils 2 Meter beschränkt.

Die Höhe und der Durchmesser von Verbrennungsfeuern ist auf jeweils 2 Meter beschränkt.


Hinweis:
Zulässig ist grundsätzlich die Verbrennung von unbehandelten, trockenem Brennholz, Baumstämmen und Strauchschnitt. Beschichtete und behandelte Hölzer sowie sonstige Abfälle oder die Verbrennung von Mineralölprodukten sind verboten.

Hinweise
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