Antrag für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

Antragsart
Personendaten
Angaben Hund
Vorbesitzer / Züchter
Sachkunde
Vorzulegende Unterlagen
persönlichen Zuverlässigkeit

Antrag für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
gemäß §§ 1,3 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom
22.01.2003, in der jeweils geltenden Fassung


Antragstellende Person
Angaben zum Hund
Angaben zum Vorbesitzer bzw. Züchter
Angaben zur Unterbringung - Aufsichtsperson(en)
Sachkundeinhaber

Die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss gem. § 8 Abs. 2 das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Sachkunde nachgewiesen haben sowie körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen. Außer der Antragstellerin oder dem Antragsteller sollen nachstehend namentlich benannte Personen den Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztums sowie in Häusern mit mehreren Wohnungen außerhalb der Wohnung führen:

Angaben zur letzten Wesensprüfung / zur letzten Erlaubnis (soweit es sich nicht um einen erstmaligen Antrag handelt)
Vorzulegende Unterlagen

Entfällt, falls dieser der Behörde bereits im Rahmen eines früheren Erlaubnisverfahrens für denselben Hund vorgelegt wurde

Erklärung zur persönlichen Zuverlässigkeit

Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich nicht
1. wegen vorsätzlichen Angriffs auf Leben oder Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Landoder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen
Straftat, einer Straftat gegen die persönliche Freiheit oder einer Straftat gegen das Eigentum
oder Vermögen rechtskräftig verurteilt wurde;
2. mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
3. wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die
Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das
Betäubungsmittelgesetz
verurteilt wurde bzw. dass seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung bereits fünf
Jahre vergangen sind.

Ich versichere weiterhin, dass
1. ich nicht wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des
Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes,
des Bundesjagdgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes und der Hundeverordnung verstoßen
habe;
2. ich weder alkoholsüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach bin.

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