Antrag auf die befristete Erlaubnis zur Einleitung von Schmutzwasser aus nicht ortsfesten Betriebsstätten (z.B. Containerbetriebsstätte, Sanitäreinrichtungen)
Eine Vollmacht/Legitimation ist erforderlich, wenn der/die Antragsteller/in nicht der/die Gebührenbescheidempfänger/in ist.
(z.B Baustellencontainer, Verkaufsstand u.a.)
(z.B. Waschbecken, Toiletten usw.)
Ansatz bei Tagesunterkünften für Baustellen: je Arbeiter/in 25-40l/d
Ausführungszeitraum
Ein Lageplan mit der Darstellung der Betriebsstätte auf dem Grundstück, der Wasserentnahme mit Messeinrichtung und der geplanten Einleitstelle ist einzureichen.
Fachbereich Tiefbau - Stadtentwässerung - Merkblatt zum Antrag auf zeitlich befristete Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation (letzte Aktualisierung am 27.05.2019)
I. Zeitlich befristete Einleitungen von Schmutzwasser Zu den zeitlich befristeten Schmutzwassereinleitungen zählen insbesondere:
II. Weitere Rahmenbedingungen
Für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation werden Schmutzwassergebühren nach Abwassersatzung fällig, die Einleitmengen sind über einen geeichten Zähler zu messen. Die Einleitbedingungen der Abwassersatzung sind einzuhalten. Näheres wird im Rahmen von Ortsterminen, sowie über Hinweise und Auflagen in der schriftlichen Einleiterlaubnis bestimmt.
III. Formloser Antrag beim Fachbereich Tiefbau –Stadtentwässerung– Folgende Informationen müssen aus dem Antrag auf zeitlich befristete Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation hervorgehen:
IV. Ansprechpartner: Hr. Michael Henze Telefonzentrale: 06172 / 100-0 Telefon direkt: 06172 / 100-6626 E-Mail: stadtentwaesserung@bad-homburg.de V. Postanschrift: Stadtverwaltung 61343 Bad Homburg v.d.Höhe