Antrag auf die befristete Erlaubnis zur Einleitung von Schmutzwasser aus nicht ortsfesten Betriebsstätten (z.B. Containerbetriebsstätte, Sanitäreinrichtungen)

Allgemeines
Infos zum Vorhaben
Merkblatt
Antragsteller/in
Gebührenbescheid
Empfänger/in Gebührenbescheid

Eine Vollmacht/Legitimation ist erforderlich, wenn der/die Antragsteller/in nicht der/die Gebührenbescheidempfänger/in ist.

Informationen zum Vorhaben

(z.B Baustellencontainer, Verkaufsstand u.a.)

(z.B. Waschbecken, Toiletten usw.)

Angaben zu Einleitmengen

Ansatz bei Tagesunterkünften für Baustellen: je Arbeiter/in 25-40l/d

Ausführungszeitraum

Anschlussart
Infos
Infos


Ein Lageplan mit der Darstellung der Betriebsstätte auf dem Grundstück, der Wasserentnahme mit Messeinrichtung und der geplanten Einleitstelle ist einzureichen. 


Fachbereich Tiefbau - Stadtentwässerung -
Merkblatt zum Antrag auf zeitlich befristete Einleitung von Schmutzwasser in die 
öffentliche Kanalisation (letzte Aktualisierung am 27.05.2019)

 

I. Zeitlich befristete Einleitungen von Schmutzwasser
Zu den zeitlich befristeten Schmutzwassereinleitungen zählen insbesondere:

  • Toilettencontainer von Baustellen
  • Toilettenanlagen sonstiger provisorischer Arbeitsstätten
  • Vorübergehend aufgestellte Toilettenanlagen für Veranstaltungen und/ oder Volksfeste
  • Spülbecken oder Geschirrspüler bei Veranstaltungen und/ oder Volksfesten


II. Weitere Rahmenbedingungen

Für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation werden Schmutzwassergebühren nach Abwassersatzung fällig, die Einleitmengen sind über einen geeichten Zähler zu messen. Die Einleitbedingungen der Abwassersatzung sind einzuhalten. Näheres wird im Rahmen von Ortsterminen, sowie über Hinweise und Auflagen in der schriftlichen Einleiterlaubnis bestimmt.


III. Formloser Antrag beim Fachbereich Tiefbau –Stadtentwässerung–
Folgende Informationen müssen aus dem Antrag auf zeitlich befristete Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation hervorgehen:

  1. Empfänger (Anschrift der Stadtverwaltung, ggf. zuständige Person)
  2. Name und Anschrift des Einleiters, bei Antragstellung durch Dritte auch Name und Anschrift des antragstellenden Dritten.
  3. Datum der Antragstellung
  4. Angaben zum Aufstellungsort: Straße, Hausnr., bei Bauvorhaben Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer(n), vorzugsweise Anlage zeichnerischer Darstellung (z. B. Kopie der vorh. Anlage zum Antrag auf Straßensondernutzung oder vorh. Baustelleneinrichtungsplan).
  5. Allgemeine Beschreibung des Anlasses (Bauvorhaben, Veranstaltung, Volksfest, etc.).
  6. Angaben zur Herkunft des einzuleitenden Wassers (Toiletten, Spülbecken, etc.)
  7. Angabe des Zeitraums mit Datumsangaben für Beginn und Ende der Einleitung.
  8. Angabe der geschätzten maximalen arbeitstäglichen Einleitmenge, sowie der über die Dauer der Maßnahme geschätzten Gesamteinleitmenge. Ansatz bei Tagesunterkünften für Baustellen: Je Arbeiter 25 - 40 l/Tag.


IV. Ansprechpartner:
Hr. Michael Henze
Telefonzentrale: 06172 / 100-0
Telefon direkt: 06172 / 100-6626

E-Mail: stadtentwaesserung@bad-homburg.de

V. Postanschrift:
Stadtverwaltung
61343 Bad Homburg v.d.Höhe


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