Genaue Bezeichnung der ehrenamtlichen Aktivität im Sinne des Artikels 2 des Stiftungserlasses vom 26.05.1973 (GVBl.1 S. 197) eintragen. Hierbei bestätigt der Anregende, dass die ehrenamtliche Tätigkeit über den geforderten Zeitraum hinweg mit nachhaltigem aktivem Engagement ausgeführt worden ist oder noch ausgeführt worden ist oder noch ausgeübt wird.
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