Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe vom 28.06.2012 wird für jedes jugendliche Vereinsmitglied, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr, jährlich ein Zuschuss von € 22,- gezahlt.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Der Sportverein muss seinen Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben.
- Die Gemeinnützigkeit** muss anerkannt sein.
- Der Verein muss dem Landessportbund Hessen, bzw. einem seiner Fachverbände oder einer Anschlussorganisation angehören.
- Vorlage der Bestandserhebung des Landessportbundes, aus der die Anzahl und das Alter der Jugendlichen zum Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres hervorgeht.
Der Verein muss alle 2 Jahre seine Gemeinnützigkeit nachweisen.