Hundesteueran- und Hundesteuerabmeldung

Personelle Angaben
Steurliche Veranlagung
Ergänzungen / Anlagen
Hundehaltende
Angaben zum Hund
Angaben Vorbesitzende
Begründung zur Abmeldung
Übernehmende Person

Nach § 10 Absatz 2 und 3 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bad Homburg vor der Höhe ist die/der Hundehaltende verpflichtet, bei dessen Abmeldung infolge Veräußerung den Namen und die Wohnung des neuen Halters mitzuteilen.

Bisherige steuerliche Veranlagung
Bankverbindung

Hinweis:
Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung für eventuelle Steuerrückerstattungen an.

Hinweis:
Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung für die Steuerzahlung an.


Kontoinhaberin / Kontoinhaber

Ergänzungen / Bemerkungen / Anlagen


Erklärung / Datenschutz
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