Prüfung der örtlichen Zuständigkeit / Verpflichtungserklärung

Wohnort Prüfung
Verpflichtungserklärung

Um zu vermeiden, dass Anträge gestellt werden, für die die Ausländerbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe örtlich nicht zuständig ist, ermitteln wir zunächst Ihren Wohnort.

Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit:

Da Sie nicht in Bad Homburg v. d. Höhe wohnhaft sind, sind wir nicht örtlich zuständig. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle und verlassen den Online-Service.

Bitte klicken Sie auf folgenden Link, um eine Verpflichtungserklärung vorzubereiten oder abzugeben:

 

Abgabe oder Vorbereitung einer Verpflichtungserklärung | Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe

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