Veranstaltung im Freien / Marktfestsetzung

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Fliegende Bauten + Musik
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Reinigung + Sonstiges

BITTE BEACHTEN:

Anträge sind wie folgt entsprechend vor Veranstaltungsbeginn beim Produktbereich 32.1 – Sicherheit und Ordnung -, Bahnhofstr. 16-18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe einzureichen:

8 Wochen vorher – bei Veranstaltungen unter 2.500 Personen

12 Wochen vorher – bei Veranstaltungen über 2.500 Personen

12 Wochen vorher – bei einem Markt

6 Monate vorher – bei einem Markt mit verkaufsoffenen Sonntagen

Sofern der Antrag nicht fristgerecht und mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen dem Bereich vorliegt, kann eine rechtzeitige Prüfung und Entscheidung nicht gewährleistet werden. Alle diesbezüglichen Risiken trägt der Veranstalter. Die persönliche Vorsprache wird empfohlen. Füllen Sie den Antrag vollständig aus.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Zutreffendes ist immer anzukreuzen.


Veranstalter und Veranstaltung
Die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragte Person:
Details zur Veranstaltung
Zeitraum der Veranstaltung
Zeitraum der Veranstaltung
Details zum Markt

Marktdefinitionen: 

 

Spezialmarkt (§ 68 Abs. 1 GewO):

  • Märkte, auf denen nur bestimmte Waren feilgeboten werden (Gegenstand der Veranstaltung)
  • Vielzahl von Anbietern (mindestens 12)
  • Feilbieten bedeutet hierbei der Verkauf von Waren zum sofortigen Mitnehmen, also weder Verkauf nach Muster noch bloße Werbung und kein Angebot von gewerblichen Leistungen.

 

Jahrmarkt (§ 68 Abs. 2 GewO):

  • Auf Jahrmärkten dürfen Waren aller Art angeboten werden.
  • Vielzahl von Anbietern (mindestens 12)
  • Feilbieten bedeutet hierbei der Verkauf von Waren zum sofortigen Mitnehmen, also weder Verkauf nach Muster noch bloße Werbung und kein Angebot von gewerblichen Leistungen.
  • Es dürfen auch unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 60 b Abs. 1 GewO ausgeübt werden; die §§ 55 bis 60a und 60c bis 61a GewO bleiben unberührt.

 

Ausstellungen (§ 65 GewO):

  • Zeitlich begrenzte Veranstaltungen
  • Vielzahl von Ausstellern: den Besuchern müssen ausreichende Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Angeboten eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder -gebiete ermöglicht werden.
  • Repräsentatives Angebo: charakteristischer Ausschnitt aus dem Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder -gebiete
  • Wirtschaftszweig: alle Unternehmen, die gleiche oder ähnliche Produkte herstellen beziehungsweise Dienstleistungen anbieten (Branchen)
  • Wirtschaftsgebiet: räumliche Zusammengehörigkeit
  • Ausstellen und Vertreiben oder zum Zweck der Absatzförderung informieren

 

Messen (§ 64 GewO):

  • Zeitlich begrenzte Veranstaltungen
  • Im Allgemeinen regelmäßige Veranstaltungen
  • Vielzahl von Ausstellern: im Verhältnis der durch das Messethema fachlich angesprochenen Firmen
  • Wesentliches, nahezu umfassendes (ohne ins Gewicht fallende Lücken) Angebot an Waren eines oder mehrerer Wirtschaftszweige überwiegend nach Muster: das Angebot muss einen Überblick über den betreffenden Wirtschaftszweig ermöglichen. Das Fehlen von Marktführern schadet nicht, wenn das gezeigte Sortiment dann noch als wesentliches Angebot mindestens eines Wirtschaftszweiges angesehen werden kann.
  • Vertrieb der ausgestellten Waren überwiegend nach Muster: dies ist der Fall, wenn die Waren auch tatsächlich auf der Messe ausgestellt sind und an Ort und Stelle besichtigt werden können. Ein Vertrieb nach Katalog ist daher kein Vertrieb nach Muster im Sinne des § 64 GewO.

 

Angaben zur Veranstaltung
Datum der Veranstaltung
Datum der Veranstaltung
weitere Infos zum Markt
Auf- und Abbauzeiten

Die Prüfung und Festsetzung des Marktes gemäß § 69 GewO ist kostenpflichtig!

Die Festsetzung des Marktes verpflichtet den/die Veranstalter/in zur Durchführung. Sofern der festgesetzte Markt nicht durchgeführt werden soll, ist eine unverzügliche schriftliche Anzeige erforderlich. 

Bitte beachten Sie, dass die Festsetzung eines Sepzial- oder Jahrmarktes nach § 69 Abs. 1 Nr. 4 GewO zu versagen ist, wenn die Verantaltung vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten werden soll. Die Veranstaltung wird bereits dann teilweise in Ladengeschäften abgehalten, wenn nur ein Ladengeschäft einbezogen ist. 


Hinweis: Sollte der Programmablauf nicht nachgereicht werden, kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden. 


Nutzung und Ausnahmegenehmigung

Eigentümer/in privater Fläche
Straßenumzug

Angaben & Besucher

Hinweis: das ausfüllbare Ausstellerverzeichnis finden Sie im weiteren Verlauf dieses Antragsverfahrens. 

Ausstellerverzeichnis
Aussteller/in
Aufbauten und Lageplan


Hinweis: eine Tabelle zum Eintragen der fliegenden Bauten befindet sich im weiteren Verlauf dieses Antragsverfahrens.

Auf und Abbau von Ausschank- und Verkaufsständen, Bühnen, Zelten und Fahrgeschäften
Fliegende Bauten
Aufsteller
Aufstellzeitraum
Terminvorschlag Abnahme
Musik
Live-Musik
Tonträger
Sound-Check

Informationsblatt

Der Umfang des Sicherheitskonzeptes richtet sich nach Art und Größe der Veranstaltung sowie des zu erwartenden Gefahrenpotenzials der Veranstaltung. Bei kleineren und im Rahmen des Gefahrenpotenzials ungefährlichen Veranstaltung kann möglicherweise ein kleines Sicherheitskonzept ausreichend sein, wobei sich hier nicht die folgenden Punkte ändern würden, sondern nur der Umfang in der Planung und Ausführlichkeit der Angaben.
 

 

1.  Angaben für ein Sicherheitskonzept
Name, Ort und Zeitraum der Veranstaltung
Telefonische Erreichbarkeit „vor“ und während der „gesamten“ Veranstaltung


2. Kurze Beschreibung der Veranstaltung
Art der Veranstaltung und Information zur Örtlichkeit

  1. Art der Veranstaltung (z.B. Konzert, Kerb, Tanzfest, Flohmarkt, Sportevent, …)
  2. Größe der genutzten Veranstaltungsfläche
  3. Aufbauten (Art + Größe)

 

3. Maximale und geschätzte Besucherzahl

  1. Erwartete Besucheranzahl gesamt sowie Besucheranzahl pro Tag
  2. Prominente Besucher mit Zeitraum des Besuches
  3. Informationen zur erwarteten Besuchergruppe (Zielgruppe, Alter, Erkenntnisse von früheren Veranstaltungen, Gewaltbereitschaft, etc.)

 

4. Programmablauf der Veranstaltung mit Zeitplan / Zeiteinteilung

  1. Information zu den Programmpunkten der Veranstaltung (z.B. was, wo und wie ist der Programmpunkt geplant)

 

5. Informationen über eigene Sicherheitsmaßnahmen seitens des Veranstalters

  1. Eigene Sicherheitskräfte
  2. Einsatzplan der Sicherheitskräfte
  3. Leitung der Sicherheitskräfte mit Name und ständiger Erreichbarkeit
  4. Unterstützung im Bereich „Sanitätsdienst und Feuerbekämpfung“

 

6. Externe Sicherheitskräfte

  1. Angabe über die Anzahl des Personals, incl. Namensliste
  2. Ausbildungsstand des eingesetzten Personals; Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) vorhanden?
  3. Einsatzplan der Sicherheitskräfte mit Name und ständiger Erreichbarkeit
  4. Verantwortliche*n Ansprechpartner*in des Sicherheitsdienstes mit Namen, Vornamen, Erreichbarkeit vor und während der Veranstaltung
  5. Inhalt der Sicherheitsunterweisung

 


Gefährdungsanalyse
(was kann passieren, mit welcher Wahrscheinlichkeit, mit welchen Auswirkungen)

  1. medizinischer Notfall
  2. Überfüllung
  3. körperliche Auseinandersetzungen
  4. Brand auf dem Veranstaltungsgelände, z. B. Bühne oder Stand
  5. Unwetter
  6. Stromausfall
  7. Blockierung von Verkehrs- oder Rettungswegen
  8. Bombendrohung
  9. besondere Risiken aufgrund der Art der Veranstaltung / des Veranstaltungsorts

 

 
Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters aufgrund der Gefährdungsanalyse
Welche Maßnahmen werden gegen die einzelnen unter Ziffer 8 beschriebenen Gefahren präventiv und reaktiv getroffen?
 

Rettungskräfte

  1. Angabe über die Anzahl des Personals
  2. Ausbildungsstand des eingesetzten Personals
  3. Einsatzplan von Personal und Material
  4. Sanitätskonzept / medizinisches Gefahrenabwehrkonzept
  5. Verantwortliche*n Ansprechpartner*in des Rettungsdienstes mit Namen, Vornamen, Erreichbarkeit vor und während der Veranstaltung
  6. Versorgungspunkte

 

​Sperrzonen, Flucht- und Rettungswege, Pufferzonen, Übergabepunkte

  1. Schriftliche Darstellung der Planung
  2. Wo und wie werden Sperren geplant
  3. Personal an Sperrzonen (Ist Personal geplant und Höhe des Personaleinsatzes
  4. Flucht- und Rettungswege, Pufferzonen, Übergabepunkte und Funktion vor Ort
  5. Darstellung in Luftbildern / Plänen
  6. Verantwortliche*n Ansprechpartner*in des Rettungsdienstes mit Namen, Vornamen, Erreichbarkeit vor und während der Veranstaltung

 

Einsatz – und Übersichtsunterlagen

  1. Lageplan mit Standnummern sowie Darstellung der wesentlichen sicherheitsrelevanten Maßnahmen
  2. Kommunikationsliste
  3. Standbetreiberliste
  4. Verkehrskonzept
  5. sonstige sicherheitsrelevante Unterlagen

 

Wichtiger Hinweis:
Das Sicherheitskonzept ist mit Datum sowie Unterschrift des Veranstalters beim Produktbereich 32.1 – Sicherheit und Ordnung - einzureichen.
 

Sicherheitskonzept und Sanitätsdienst

Hinweis: Die Sicherheits- und Ordnungsbehörden können jederzeit ein Sicherheitskonzept bei allen Arten von Veranstaltungen einfordern.



Sanitätsdienst
Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamts für den Veranstalter und die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Person

Abfall, Reinigung und Sonstiges

Die Abfallentsorgung ist durch den Veranstalter sicherzustellen.


Die Abschlussreinigung ist durch den Veranstalter sicherzustellen.


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