Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Hinweis:
Dieser Antrag gilt nur für Baulastenauskünfte für Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes Bad Homburg v. d. Höhe. Für Baulastenauskünfte für Grundstücke außerhalb des Stadtgebietes Bad Homburg v. d. Höhe, aber innerhalb des Hochtaunuskreises wenden Sie sich bitte an die Untere Bauaufsicht des Hochtaunuskreises.
Zur Gewährung einer Baulastenauskunft bedarf es einem berechtigtem Interesse.
Zum Beispiel Verkauf des Grundstücks, Kauf des Grundstücks, Kaufinteresse, Grundstücksbewertung, Darlehensangelegenheiten, etc.
Nachweis des berechtigten Interesses:
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine schriftliche Auskunft per Post. Sollten Baulasten auf dem angefragten Grundstück eingetragen sein, werden Ihnen die entsprechenden Baulastenblätter ebenfalls zugeschickt.