Bauaktenarchiv - Antrag auf Einsichtnahme in abgeschlossene Akten des Archivs

Hinweis
Personendaten
berechtigtes Interesse
Akteneinsicht
Gebühren

Hinweis

 

Dieser Antrag gilt nur für Akteneinsichten in abgeschlossenen Verfahren. D.h. es handelt sich um bereits archivierte Verfahren.

 

Nähere Informationen zum gesamten Akteneinsichtsrecht können Sie unserer Homepage unter dem Suchbegriff „Bauaktenarchiv“ (https://www.bad-homburg.de/vv/produkte/Fachbereich_63/bauaktenarchiv_8959743.php) entnehmen.

 

Antragstellende Person

Vertretungsberechtigte Person
Angaben zum Grundstück der Akteneinsicht

Hinweis:


Die Bauaufsicht der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe kann nur Akteneinsichten in Bauakten aus dem Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe gewähren.


abweichende Rechnungsadresse

Angaben zum berechtigten Interesse

Hinweis:

Zur Gewährung einer Akteneinsicht in abgeschlossenen Verfahren bedarf es einem berechtigtem Interesse.

Nachweis des berechtigten Interesses

Maximale Größe 5 MB

Maximale Größe 5 MB

Maximale Größe 5 MB

Maximale Größe 5 MB

Maximale Größe 5 MB

Art der Einsicht

Akteneinsicht vor Ort

Hinweis:

Akteneinsichten finden in den Räumlichkeiten der Bauaufsicht der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe statt. Während der Akteneinsicht ist es Ihnen jederzeit gestattet Abschriften oder Fotos zu machen. Die Akteneinsichten finden immer unter Anwesenheit einer Aufsichtsperson statt.

Maximale Größe 5 MB

Maximale Größe 5 MB

Hinweis:

Die dritte Person muss ihren Personalausweis mitbringen.

Kopie der gesamten Akte ohne vorherige Akteneinsicht

Hinweis: Die Vervielfältigung der gesamten Akte erfolgt über eine von uns beauftragten Firma:
 

Schüllerdruck & Lichtpausanstalt Skopal e.K.

Frankfurter Landstraße 70
61440 Oberursel

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass entstehende Kosten durch die Firma Schüllerdruck separat zu entrichten sind. Die nachfolgenden Angaben dienen als rechtsverbindliche Grundlage der Auftragserteilung. Sobald die Kopien gefertigt sind, setzt sich die Firma Schüllerdruck direkt mit Ihnen in Verbindung.

Gebühren ohne Akteneinsicht vor Ort

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Bauaktenarchiv sind kostenpflichtig.
Die Gebührenhöhe für Amtshandlungen oder Verwaltungstätigkeiten richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe:

  • Gewährung von Einsicht je Akte 5 Euro
  • Zuschlag bei archivierte Akte je Akte 5 Euro (hier handelt es sich immer um archivierte/abgeschlossene Akten)


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Firma Schüllerdruck separate Kosten anfallen.

Preisliste Schüllerdruck

 AGB Schüllerdruck

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für nachträgliche Rechnungsänderungen eine Pauschale in Höhe von 5,00 € berechnet wird.